Beratungsangebote
Pflegeberatungsbesuch
nach SGB XI §37 Abs. 3 für die Pflegegrade 1 – 5
Die Krankenkasse fordert in regelmäßigen Abständen einen Besuch durch einen Pflegedienst, wenn Sie durch eine Person in Ihrem familiären Umfeld gepflegt werden. Gern übernehmen unsere geschulten Mitarbeiter diese Gespräche.
Erstgespräch
Im Rahmen des Erstbesuches durch unsere Pflegedienstleiterin stellen wir Ihren individuellen Pflegebedarf nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammen, entsprechend Ihres Pflegegrades.
allgemeine Beratung
durch fachlich kompetente Mitarbeiter der Sozialstation zu den Öffnungszeiten in der Einrichtung bzw. nach Bedarf im Hausbesuch zu
- Fragen der Finanzierung mit der Kranken- bzw. Pflegekasse
- Krankheitsnachsorge und Pflegebedürftigkeit
- Anleitung von pflegenden Angehörigen
- Anbietern eines Hausnotrufgerätes
Damit Sie zu jeder Tageszeit und jeder Situation Hilfe rufen können.
In Absprache mit dem Hausarzt und dem Sozialarbeiter des Krankenhauses, wenn notwendig auch unter Einbeziehung weiterer sozialer Einrichtungen und Zusammenarbeit mit den öffentlichen Ämtern der Stadt und des Landkreises.