Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Auf der Grundlage SGB XI § 45 b steht für Personen mit Pflegegrad 1 - 5 monatlich ein Entlastungsbetrag für Sachleistungen in Höhe von 125,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern auf dem Weg der Kostenerstattung durch die Pflegekasse gewährt.
Die Angebote der Entlastung bieten wir auch als Selbstzahlerleistung für 44,46 €/Stunde an.
Folgende Betreuungsleistungen können wir Ihnen ermöglichen
- Gedächtnistraining zur Bestätigung von sozialen Alltagsleistungen
- Unterstützung und Anregung bei sozialen Kontakten
- Unterhaltung, Gesprächsführung und Zuwendung mit dem Ziel der Aktivierung, zum Erhalt psychischer Stabilität und der Vermeidung emotionaler Krisen
- Individuell abgestimmte Leistungen je nach Interessengebiet (z.B. Handarbeit, Malen, Basteln, Singen, Kochen ect.)
- Beratung und Unterstützung zur Planung und Struktur des Tagesablaufes
- Spaziergänge und Begleitung beim Einkaufen
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Leistungen werden von ausgebildeten Mitarbeiterinnen nach den Wünschen der Klienten bzw. der Angehörigen oder der Betreuer erbracht.